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Was ist Atomschutt?

Zur Atomschutt-Lage, zweiter Teil

Fortsetzung von der Startseite [...] Seit 2016 kämpft unsere Bürgerinitiative am Deponie-Standort Harrislee in Schleswig-Holstein gegen diesen Irrsinn und streitet für eine sichere Lagerung der AKW-Abfälle, die durch den Betrieb der Atomreaktoren mit radioaktiven Stoffen kontaminiert und aktiviert wurden.

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Dabei sind wir nicht allein: Umweltorganisationen wie der BUND, Ärztevereinigungen wie die IPPNW, Anti-Atom-Initiativen ebenso wie Anwohner*innen und Kommunen in der Umgebung von Bauschutt-Deponien und Müllverbrennungsanlagen (MVA) deutschlandweit protestieren zum Schutz von Mensch und Umwelt gegen den billigen AKW-Abriss. 

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Obwohl sich der Konflikt um den Verbleib der schwach radioaktiven Abrissabfälle immer weiter zuspitzt, ignoriert das Bundesumweltministerium das Thema seit Jahren.

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Im Jahr 2001 hat die damalige Bundesregierung in der Abwägung zwischen Gesundheitsrisiken der Bevölkerung und den Entsorgungskosten der Atomkonzerne entschieden, dass leicht radioaktive Abfälle wie konventioneller Müll behandelt werden dürfen. Diese Entscheidung findet weder Akzeptanz bei den betroffenen Anwohner*innen, noch bei den kommunalpolitischen Vertreter*innen, noch bei den Deponiebetreibern. Umweltverbände und Ärzt*innen beklagen darüber hinaus, dass die Basisdaten für die vorgenommene Risikobewertung veraltet sind - zu Lasten des Gesundheitsschutzes.

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Statt einen offenen Dialog zu führen und einvernehmliche Lösungen zu suchen, versuchen regierende Politiker*innen auf Landesebene mit aller Macht, die bestehende Gesetzeslage umzusetzen.


Politischer Gestaltungswille? Fehlanzeige! Bürgerbeteiligung? Von wegen!​

Schleswig-Holsteins grüner Ex-Umweltminister Jan Philipp Albrecht geht sogar so weit, radioaktive Abfälle gegen den Willen von Kommunen und Betreibern zwangsweise auf konventionelle Bauschutt-Deponien zu verbringen.

 

Durch andauernde, verharmlosende Aussagen zu Gesundheitsschutz und Strahlenbelastung ist bei vielen der Eindruck entstanden, beim Konflikt um Atomschutt auf Mülldeponien gehe es um Verwaltungsgebäude, Kantinen, Lichtschalter oder Handtuchhalter. Das ist falsch. Klar, die Nebengebäude sollen auch abgerissen werden und zum Teil sind dort Materialien verbaut, die wie etwa Dämmstoffe ausschließlich aus rein stofflichen Gründen nicht recycelt oder verbrannt werden dürfen und deshalb auf Deponien verbracht werden müssen. In der Regel kann man davon ausgehen, dass dieses Material während des AKW-Betriebs keine Berührung mit radioaktiven Stoffen hatte und entsprechend auch nicht radioaktiv belastet ist.

 

In der Atomschutt-Debatte geht es jedoch nicht um konventionellen Bauschutt aus Nebengebäuden, sondern um gering radioaktive Abfälle aus dem Reaktorbereich. Das größte Problem stellt die sogenannte „Spezifische Freigabe“ dar. Gesetzlich verankert ist sie im § 36 der aktuellen Fassung der Strahlenschutzverordnung. Denn bei der "spezifischen Freigabe" werden auch Abriss-Abfälle auf Deponien verbracht, die so stark strahlen, dass sie aus radiologischen Gründen nicht recycelt oder verbrannt werden können. So landet dann z.B. Bauschutt, der normalerweise etwa im Straßenbau eingesetzt würde, auf der Deponie. Weil die Abfälle nach dem Verwaltungsakt der "Freigabe" nicht mehr atomrechtlich überwacht werden, sind sie lediglich juristisch betrachtet nicht mehr radioaktiv, physikalisch hat sich nichts geändert.

Reinigungsversuch radioaktiv verseuchter AKW-Teile beim AKW-Rückbau mit Hochdruck-Dampfstrahler

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg zeigt sehr deutlich, um welche Art von Abfällen es geht: Im Dezember 2018 wurden dort auf der Deponie Buchen-Sansenhecken 20 Big Bags mit "freigemessenen" Betonblöcken aus dem Abriss des AKW Obrigheim abgeladen. Die Herkunft des Materials ist mit "Bio-Schild, Reaktorbecken" angegeben. Es handelt sich dabei um die Abschirmung des Reaktordruckbehälters, der zentralen Einheit innerhalb des AKW-Kontrollbereichs. Nach der sogenannten "Freimessung" des Materials, die in der Praxis eher ein Freirechnen auf Modellannahmen ist, erfolgte eine "spezifische Freigabe". Das Material wird eindeutig als "aktiviert" angegeben. Aktiviert bedeutet, dass in diesem Fall durch jahrzehntelange Strahleneinwirkung auf die Betonummantelung dieser Beton selbst zu strahlendem Material wird.

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Die Atomaufsicht in Kiel ignoriert seit Jahren Warnungen der Ärzteschaft und von Umweltorganisationen, die das Verfahren aufgrund der Gefahren für Mensch und Umwelt ablehnen.

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Anstatt jedoch die Einwände von Fachorganisationen und Betroffenen ernst zu nehmen und bestehende alternative Entsorgungskonzepte wissenschaftlich anzugehen, hat sich der frühere Umweltminister Jan Philipp Albrecht entschieden, der Absage von Gemeinden, Deponiebetreibern und Bevölkerung mit Zwangszuweisungen nach § 29 des Kreislaufwirtschaftsrechts zu begegnen – eine politische Bankrotterklärung ersten Grades.​

Ebenso wie in Schleswig-Holstein verharmlost auch das Umweltministerium in Baden-Württemberg und Hessen die Abfälle und ignoriert sowohl die Warnungen von Ärzteschaft und Umweltverbänden, als auch den Protest von betroffenen BürgerInnen, Kommunen und Deponiebetreibern. Die genannten Ministerien werden von UmweltministerInnen der Partei „Die Grünen“ geführt.

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Informiere Dich auf unseren Internetseiten über die Atomschutt-Problematik, Freigaberegelung, Freimessen und das 10-Mikrosievert-Konzept. Unsere 28-seitige Broschüre „AKW-Abriss“ bietet Dir eine kompakte und leicht verständliche Einführung in das Thema. Du kannst die Broschüre auf unserer Website kostenlos runterladen oder bei ausgestrahlt.de gedruckte Exemplare ebenfalls kostenlos bestellen. [...]

Titelbild als Downloadvorlage der AKW-Rückbau-Broschüre versteckt-verteilt-verharmlost AKW-Abriss

Broschüre von baesh.de:

 

"versteckt − verteilt − verharmlost:
AKW-Abriss − Wie uns Atomindustrie und Politik ihren radioaktiven Müll unterjubeln"

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2. überarb. Auflage, August 2019
DIN-A4, 28 Seiten

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