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Grenze erreicht

Zusammenhalten, abschirmen, überwachen

Es bedarf keines wissenschaftlichen Gutachtens, um festzustellen, dass die konzentrierte, abgeschirmte und rückholbare Lagerung von radioaktivem Atomschutt einen besseren Schutz für Mensch und Umwelt darstellt als eine unkontrollierte, flächendeckende und irreversible Freisetzung der im AKW-Abrissmaterial enthaltenen radioaktiven Stoffe.

BAESH-SprecherInnen mit Robert Habeck von den Grünen und Harrislees Bürgermeister Martin Ellermann

Es ist eigentlich nicht zu
glauben ...

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... doch die Atomindustrie "entsorgt" einen Teil der durch sie verursachten radioaktiven Abfälle kostengünstig über die "Müllabfuhr" - und das völlig legal. Dieses "Müllkonzept" verfolgt - das ist unschwer zu erkennen - nicht den Anspruch, der Bevölkerung möglichst keine unnötigen Strahlenrisiken zuzumuten. Vielmehr stimmt der Gesetzgeber einem Anstieg der Strahlenbelastung zu, um den AKW-Betreibern einen möglichst billigen Abriss zu ermöglichen. 

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Aktueller Stand der Wissenschaft ist, dass die Risiken und Folgen der Niedrigstrahlung nicht hinreichend erforscht sind. Ein Schwellenwert für die Entstehung stochastischer Schäden durch ionisierende Strahlung existiert nicht. Das Strahlenschutzgesetz schreibt aus diesem Grund das Minimierungsgebot vor. Demzufolge muss jede unnötige Kontamination und Exposition von Mensch und Umwelt auch unterhalb von Grenzwerten vermieden werden. Weder das Abrisskonzept noch die Beseitigung der gering radioaktiven Abrissabfälle wurden unter diese Prämisse gestellt.

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In der Risikobewertung gehen die wissenschaftlichen Meinungen weit auseinander. Den wirtschaftlichen Nutzen in diesem Wissenschaftlerstreit zum Zünglein an der Waage zu machen, ist nicht nur unseriös, sondern auch aus ethischen Gründen fatal. In der Waagschale liegt das Leben und die körperliche Unversehrtheit der und des Einzelnen in der Bevölkerung. Die willentliche Inkaufnahme irreversibler Schäden verletzt nicht nur das Minimierungsgebot, sondern auch Grundrechte.

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Aufgabe der Politik muss es sein, den AKW-Konzernen in ihren systemlogischen Bestrebungen Grenzen zu setzen und deren Einhaltung sicherzustellen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Wenn aber die Konzerne Einfluss auf die Gesetze nehmen und die Grenzen selbst festlegen, dann geben wir unsere humanistischen Werte preis und „leisten“ sie uns nur dort, wo sie wirtschaftlichen Interessen nicht im Wege stehen.

Die Bürgerinitiative

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Wir arbeiten seit 2016 ehrenamtlich zum Thema AKW-Abriss und der Freigabepraxis von gering radioaktiven Abfällen und stehen im Austausch mit anderen Initiativen in Schleswig-Holstein und deutschlandweit. Unser Ansatz ist nicht eine „Not-In-My-Backyard“-Haltung, sondern der Einsatz für sichere Lagerungsalternativen für radioaktives AKW-Material insbesondere aus der „spezifischen Freigabe“ nach § 36 StrlSchV.

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Werde aktiv!

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Wo ist die nächste Deponie, eine Müllverbrennungsanlage oder ein Recyclingbetrieb in Deiner Umgebung?

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  • Frage bei den Betreibern von Verwertungs- und Beseitigungsanlagen an Deinem Wohnort nach, ob sie "freigemessene" Abfälle annehmen oder in der Vergangenheit angenommen haben.

  • Sprich mit Deinen kommunal-, landes- und bundespolitischen Vertreter*innen. Fordere sie zum Handeln auf.

  • Tausche Dich mit Menschen in Deiner Umgebung zu diesem Thema aus.

  • Unterstütze Initiativen, die sich für ein Freigabeverbot von strahlenden Abfällen einsetzen.

  • Verbreite die Informationen weiter.

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Der Schutz von Gesundheit und Umwelt ist nicht vernachlässigbar!

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